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Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder Pädagogik mit Schwerpunkt Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, o.ä. oder Abgeschlossene Ausbildung als Arbeitserzieher*in / Erzieher*in / Heilpraktiker*in Für die Arbeit als pädagogische Fachkraft/Jobcoach benötigen Sie einen Berufs- / Studienabschluss, Meister, Techniker oder Fachwirt (w/m/d) oder eine vergleichbare pädagogische Weiterbildung oder Ergänzungsstudiengänge mit Berufserfahrung in der Aus- und Weiterbildung, idealerweise in der Erwachsenenbildung.
Profil Es wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet.Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder Pädagogik mit Schwerpunkt Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, o.ä.oder Abgeschlossene Ausbildung als Arbeitserzieher*in / Erzieher*in / Heilpraktiker*inFür die Arbeit als pädagogische Fachkraft/Jobcoach benötigen Sie einen Berufs- / Studienabschluss, Meister, Techniker oder Fachwirt (w/m/d) oder eine vergleichbare pädagogische Weiterbildung oder Ergänzungsstudiengänge mit Berufserfahrung in der Aus- und Weiterbildung, idealerweise in der Erwachsenenbildung.Sie bringen mindestens eine einjährige Berufserfahrung in Aktivierungsmaßnahmen und Vermittlungsmaßnahmen mit.Sie kennen sich mit Bewerbungstrainings und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen aus.Sie sind kommunikationsstark und empathisch.Sie arbeiten selbstständig und strukturiert.Ihre Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz sowie ein stark kundenorientiertes Verhalten zeichnen Sie aus.Sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien von Unternehmen.Sie arbeiten selbstständig und strukturiert.Gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel) setzen wir voraus.Von Vorteil ist, wenn Sie Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am regionalen und überregionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie entsprechende Betriebskontakte haben.
Alternativ verfügen Sie über eine Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung. Mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit oder ohne besonderen Förderbedarf ist von Vorteil.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Alternativ: Qualifikation als Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre.